Beitragsordnung


§ 1

Die Mittel des HV M-V setzen sich aus den Beiträgen der Mitglieder zusammen.

 

§ 2

Die Höhe der Beiträge wird in einer Beitragsliste ausgewiesen.

 

§ 3

Die Beitragsliste unterliegt einer Anpassung durch Beschluss der Delegiertenversammlung laut Statut.

Beschlossen auf der Delegiertenversammlung des HV M-V am 22.03.2006 in Rostock.

 

 

Beitragsliste lt. § 2, Beitragsordnung HV M-V (in EURO)

 

  Monatsbeitrag Jahresbeitrag
Fachärzte in eigener Praxis         25,00 €          300 €
angestellte Fachärzte        12,50 €           150 €
Ärzte in Weiterbildung            7,50 €              90 €
Ärzte in Elternzeit            1,00 €              12 €
Ärzte ohne Tätigkeit            1,00 €              12 €
Rentner            1,00 €              12 €

Studenten sind beitragsfrei.

Die Mitgliedsbeiträge gelten bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung (SEPA Lastschriftsmandat).

Bei Selbstzahlern / Überweisern wird eine Bearbeitungspauschale von 60 € erhoben.

Beschlossen auf der Delegiertenversammlung am 17. November 2017 in Rostock. Sie tritt am 1.1.2018 in Kraft.