Beitragsordnung
§ 1
Die Mittel des HV M-V setzen sich aus den Beiträgen der Mitglieder zusammen.
§ 2
Die Höhe der Beiträge wird in einer Beitragsliste ausgewiesen.
§ 3
Die Beitragsliste unterliegt einer Anpassung durch Beschluss der Delegiertenversammlung laut Statut.
Beschlossen auf der Delegiertenversammlung des HV M-V am 22.03.2006 in Rostock.
Beitragsliste lt. § 2, Beitragsordnung HV M-V (in EURO)
| Monatsbeitrag | Jahresbeitrag | |
| Fachärzte in eigener Praxis | 25,00 € | 300 € |
| angestellte Fachärzte | 12,50 € | 150 € |
| Ärzte in Weiterbildung | 7,50 € | 90 € |
| Ärzte in Elternzeit | 1,00 € | 12 € |
| Ärzte ohne Tätigkeit | 1,00 € | 12 € |
| Rentner | 1,00 € | 12 € |
Studenten sind beitragsfrei.
Die Mitgliedsbeiträge gelten bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung (SEPA Lastschriftsmandat).
Bei Selbstzahlern / Überweisern wird eine Bearbeitungspauschale von 60 € erhoben.
Beschlossen auf der Delegiertenversammlung am 17. November 2017 in Rostock. Sie tritt am 1.1.2018 in Kraft.

