Infomaterial zur Sars-CoV19 Pandemie
AstraZeneca
Aufklärungsbogen (pdf) für Vektorimpfstoff (AstraZeneca) 18.3.21
Anamnese und Einwilligungsbogen (pdf) für Vektorimpfstoff (AstraZeneca) 2.2.21
Pfizer Biontech / Moderna
Aufklärungsbogen (pdf) für mRNA Impfstoff 1.4.21
Anamnese und Einwilligung (pdf) für mRNA Impfstoff 1.4.21
Anleitung (Poster)zur Anwendung und Handhabung mit Impfstoff von Pfizer/Biontech
DocOnline Impfterminmanagement für die Hausarztpraxis
Einfaches Tool, Formular für Ihre Hausarztpraxis erstellen: Link des Anmeldeformulares auf die eigene Homepage stellen oder in der Praxis (QR Code) auslegen, Patienten können Impfbereitschaft und Termine angeben und die Praxis kann den Terminwunsch mit 1 Click bestätigen ! Erspart erhebliche Telefonzeit. Für Mitglieder des HÄV MV vergünstigter Tarif (z.B. 3 Monate für 44,70€) ohne automatische Verlängerung.
SafeVac 2.0 - Sinnvolle Impf-Surveillance des Paul-Ehrlich Instituts (PEI)
Zum Erfassen von Impfkomplikationen bzw. zur Bewertung der Impfstoff-Verträglichkeit
APP im Google Play Store oder im Apple Store kostenlos downloadbar
30.10. Telefongespräche bis zu 6x pro Patient abrechenbar, Portoziffer
Ab 2.11. kann wieder die Telefonziffer 01434 (wie im II.Quartal) bei
telefonischen Kontakten pro Patient angesetzt werden. Dies gilt nur für bekannte Patienten. Ausserdem haben sich die KBV und der GBA auf die Portoziffer 88122 (90ct.) für die Versendung von Dokumenten geeinigt.
19.10. Telefon AU wieder möglich
Ab 19.10. kann wieder die Telefon AU bei bekannten Patienten bei Atemwegsinfekten mit V.a. auf Covid19 erfolgen (7Tage). Auch die Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) kann telefonisch erfolgen. Sollte kein persönlicher Kontakt bzw. Videosprechstunde im Quartal erfolgen, ist die 01435 abzurechnen. Als Portoziffer dient die GOP 88122. Regelung gilt bis 31.12.20.
16.10. Corona Tests vor Aufnahme in Rehakliniken möglich
Ab 16.10. kann zusätzlich zur Aufnahme in geriatrische und Neuro C Rehas (seit 1.9.2020) auch für alle Rehakliniken ein Coronatest durchgeführt werden sofern er von der Einrichtung verlangt wird. Dazu wird ein extra Schein (BAS / Sozialministerium MV) anlegt und den Laborschein OEGD verwendet. Als EBM Ziffern sind 93410 (Hausbesuch), 93411 (Mitbesuch), 93412 (Wegegeld), 93413 (Abstrich), 93415 (Information des Patienten) zu verwenden.
9. Rundschreiben SARS-CoV2 - 6.9.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Sommer hat uns mit stabilen Infektions- und gleichbleibend niedrigen Erkrankungszahlen anscheinend eine kurze Erholungspause gegönnt. Mit der Wiedereröffnung der Kindertageseinrichtungen und dem Beginn des Schuljahres gewinnt das Thema „Corona“ aber wieder an Bedeutung.
Die „Vielfältigkeit“ der Abrechnungsszenarien für die Durchführung von Abstrichen auf das SARS-CoV-2-Virus ist weiterhin unbefriedigend und für uns so nicht hinnehmbar. Von IGeL über GKV bis GOÄ werden alle Facetten der Abrechnungsmöglichkeiten bedient. Auf einige Aspekte möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen:
- Hausärztinnen und Hausärzte sind nicht verpflichtet, Abstriche bei Symptomlosen (z. B. Reiserückkehrern) durchzuführen. Dies kann jede Kollegin / jeder Kollege nach Kapazität und Praxisorganisation entscheiden.
- Die meisten Kolleginnen und Kollegen haben inzwischen die Praxisorganisation so angepasst, dass unter entsprechenden Schutzmaßnahmen auch Abstriche bei symptomatischen Patienten sicher in der Hausarztpraxis durchgeführt werden können. Sollten Sie in Ihrer Praxis keine Abstriche durchführen (können), suchen Sie bitte die Kooperation mit anderen Praxen und weisen Sie Patienten nicht „ziellos“ ab!
- Eine Übersicht über die korrekte Abrechnung der Abstriche finden Sie im Anhang und sicher bald wieder aktualisiert auf unserer Homepage (www.hausarzt-mv.de) und auf den Corona-Seiten der KVMV (www.kvmv.info).
Ein Artikel von Dagmar Lühmann vom EbM-Netzwerk (siehe Anhang), der im Journal der KV Hamburg veröffentlicht wurde, beleuchtet die grundsätzliche Aussagekraft der Labortests. Vielen Dank für den Hinweis an Prof. Jean Chenot.
Auch die korrekte Codierung der verschiedenen Konstellationen bei asymptomatischen/symptomatischen Patienten mit und ohne labordiagnostischem SARS-CoV-2-Nachweis ist nicht ganz einfach. Die Kollegin Dr. Meinhold hat uns auf die „Kodierempfehlungen zu Fallkonstellationen im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen SARS-CoV-2-Virus / Covid-19“ des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aufmerksam gemacht. Wir haben daraus eine A4-Übersicht erstellt, die sich als Schreibtischunterlage nutzen lässt.
Der Umgang mit (banalen) Infekten bei Kindern war bereits nach der Wiedereröffnung der Kindertageseinrichtungen von vielen unnötigen Kontakten und unberechtigten Abstrichwünschen geprägt. Eltern wurden aufgefordert, sich eine „Corona-Freiheit“ ihrer Kinder bescheinigen zu lassen. Das Landesgesundheitsamt hat inzwischen eine Handlungsempfehlung für Kinder mit akuten Atemwegsinfekten herausgegeben (siehe Anhang). Die Handlungsempfehlung richtet sich einerseits an Kindertageseinrichtungen und Schulen, die bei „allgemeinen, unspezifischen Symptomen“ ohne Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes die Betreuung ohne ärztliche Bescheinigung fortsetzen können. Andererseits steckt sie auch den ärztlichen Behandlungs- und Diagnostikrahmen in Abhängigkeit von der Symptomatik ab. Sollten Kinder mit leichten Symptomen, z. B. einer ausschließlichen Rhinitis, in Ihrer Praxis vorgestellt werden, empfehlen wir die Aushändigung einer Kopie dieser Handlungsempfehlung an die Eltern zur Weitergabe an die jeweilige Einrichtung.
Noch ein wichtiger Hinweis:
Die KVMV erarbeitet derzeit den „Corona-HVM“ zum Ausgleich der Honorarverluste durch die Corona-Pandemie. Zur Ermittlung der Corona-Ausgleichszahlungen für die einzelnen Hausarztpraxen gilt die gesetzliche Vorgabe, Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder andere finanzielle Hilfen (z. B. Kurzarbeitergeld) zu erfassen.
Im KV-Safenet unter (Startseite: „alle Inhalte anzeigen“) Erklärung zur Honorarabrechnung finden Sie auf der unteren Seitenhälfte die „Erklärung zur Corona-Ausgleichszahlung“. Bitte füllen Sie das dortige Formular kurzfristig aus, damit die korrekten Auszahlbeträge errechnet werden können!
Weitere Informationen finden Sie unter www.kvmv.de und auf unserer Homepage.
Dieser Rundbrief darf und soll weiterverbreitet werden. Anhang nur in der Emailversion für Mitglieder.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des Hausärzteverbandes Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner:
Stefan Zutz
Amtsgarten 19, 18233 Neubukow
Tel. 038294 155 199, Fax: 155 198
8.Rundschreiben SARS-CoV2 - 14.6.
Degam Leilinie, Abrechnung QII, GOÄ
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
auch unter den Lockerungsmaßnahmen bleiben die Infektionszahlen (noch?) auf stabilem niedrigem Niveau. Wir möchten Ihnen heute noch einmal einige Informationen rund um die Corona-Pandemie und die Folgen für unsere Praxen zur Verfügung stellen.
Auch wir hatten uns für den Erhalt der Möglichkeit einer Ausstellung der Arbeitsunfähigkeit nach ausschließlich telefonischem Kontakt nach Ermessen des Hausarztes ausgesprochen. Leider ist uns diese sinnvolle Möglichkeit seit dem 01.06.20 nicht mehr gegeben. Begründet wird dies mit der nun ausreichend vorhandenen Schutzausrüstung in den Praxen. Dass diese Schutzausrüstung nicht immer ausreichend vorhanden war, ist allen bekannt.
Das Bundesgesundheitsministerium wie auch das Land Mecklenburg-Vorpommern wird sich Ende Juni aus der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für die Praxen zurückziehen. Derzeitig bemüht sich die KVMV um eine Anschlussregelung mit den Krankenkassen. Alle selbstbeschafften pandemiebedingten zusätzlichen Schutzausrüstungen, die Sie vor dem 10. Juni 2020 bestellt haben, werden Ihnen nach Einreichung der Rechnung (mit der nächst folgenden Honorarabrechnung) dann durch die Krankenkassen ersetzt, auch wenn die Lieferung nach diesem Datum erfolgt.
Hausärztliche Kollegen haben, inspiriert vom französischen Hausarzt-Kollegen Alain Colombié aus Südfrankreich, der sich nackt mit einem Stirnband mit der Aufschrift „Kanonenfutter“ auf Facebook ablichten ließ, eine Kampagne und eine Petition für eine ausreichende Ausstattung der hausärztlichen Praxen mit Schutzausrüstung gestartet. Einige, trotz des ernsten Themas, zum Schmunzeln anregende Fotos und weitere Informationen finden Sie unter www.blankebedenken.org.
Die DEGAM hat auch wieder ihre Leitlinie („living guideline“) überarbeitet. Der Umfang wächst, auch aufgrund des zunehmenden Wissens und der zunehmenden Regelungen.
Die Bundesärztekammer hat für den Zeitraum vom 07.05.20 bis 31.07.20 eine gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BA K, PKV-Verband und weiteren Kostenträgern für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie herausgegeben. Damit sollen die zusätzlichen Kosten auch bei der Behandlung von Privatversicherten abgegolten werden.
Analog der Ziffer 245 kann die A245 zum 2,3fachen Satz (€ 14,75) bei jedem unmittelbaren persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt abgerechnet werden.
Außerdem kann die Ziffer 3 auch für längere telefonische Beratungen je 10 Minuten, höchstens viermal je Sitzung und maximal vier telefonische Beratungen je Kalendermonat, abgerechnet werden.
Von einigen Stellen wird derzeit ein Abstrich auf das SARS-CoV-2-Virus verlangt, um eine z. B. OP durchführen zu können oder in ein Pflegeheim aufgenommen zu werden. So nachvollziehbar dieser Wunsch nach Diagnostik von den Patienten auch ist, ist derzeit (!) solch eine Labordiagnostik zu Lasten der GKV nicht zulässig, sondern muss vom Anforderer der Diagnostik übernommen werden.
Zu den pandemiebedingten Honorareinbußen und deren möglichem Ausgleich arbeitet die KVMV derzeitig an einem Vorschlag für einen sogenannten „Corona“ HVM, der voraussichtlich am 2. September 2020 durch die Vertreterversammlung beraten und beschlossen wird. Für die Erarbeitung eines sachgerechten Vorschlages sollen die Abrechnungen des ersten und des zweiten Quartals analysiert werden. Hierbei soll u. a. besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, in welchem Umfang und in welcher Weise während der Pandemie weiter gearbeitet wurde. Erbrachte Leistungen können beispielsweise besonders anerkannt werden. Derzeitig laufen weiterhin die Verhandlungen der KVMV mit den Krankenkassen zu dem Teil des Rettungsschirms, welcher die extrabudgetären Vergütungsanteile umfasst. Die KVMV wird Sie zu diesem Thema per Rundschreiben und in anderen Medien informieren.
An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal an die Markierung von GKV-Patienten mit der Pseudoziffer 88240 bei einer Abklärung im Zusammenhang mit möglichen Symptomen einer SARS-CoV-2-Infektion erinnern. Diese sollte an jedem Behandlungstag gesetzt werden, da alle Leistungen im Zusammenhang mit der Abklärung dieser Symptome extrabudgetär vergütet werden. Auch ist es wichtig, bei diesen Patienten den entsprechenden ICD (U07.1 bzw. U07.2) zu dokumentieren.
Weitere Informationen finden Sie unter rel="nofollow">www.kvmv.de Kasten „Coronavirus“ „HIER“ und auf unserer Homepage www.hausarzt-mv.de.
Dieser Rundbrief darf und soll weiterverbreitet werden.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des Hausärzteverbandes Mecklenburg-Vorpommern
Stefan Zutz
Amtsgarten 19, 18233 Neubukow
Tel. 038294 155 199, Fax: 155 198
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://www.hausarzt-mv.de/index.php/mitgliedschaft/warum-mitglied-werden
7.Rundschreiben SARS-CoV2 - 20.4.
Degam Leilinie, Telefon AU, Praxisempfehlungen MNS
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, pdf Version
wir hoffen, Sie konnten die Osterzeit zu einiger Erholung nutzen. Auch die Situation rund um die Corona-Epidemie scheint sich etwas zu „erholen“. Die Anzahl der nachgewiesenen Neuinfektionen nimmt ab. Dennoch gibt es weiter wichtige Änderungen, über die wir Sie informieren möchten. Im Anhang dieser Rundmail finden Sie die aktuelle Version der DEGAM-Leitlinie mit Stand 10.04.20. Die Hinweise zum klinischen Bild der Covid 19-Erkrankung wurden um einige Daten zur Inkubationszeit erweitert. Weiterhin wird empfohlen, dass nicht nur Patienten mit Infektzeichen, sondern alle einen (evtl. auch selbstgenähten) MNS tragen.
Die Leitlinie empfiehlt zur Beurteilung der Schwere einer ambulant erworbenen Pneumonie die Nutzung des CRB-65-Index. Auf die Kriterien Verwirrtheit, Atemfrequenz, Blutdruck und Alter, die uns bei der Entscheidung, ob eine stationäre Einweisung erwogen werden sollte, helfen können, haben wir bereits in der letzten Rundmail hingewiesen. Darüber hinaus werden in der aktuellen Leitlinien-Version noch weitere Informationen zu klinischen Parametern bei der hausärztlichen Entscheidungsfindung gegeben. Für Erkrankte, die ambulant betreut werden können / müssen, wird auch weiterhin (für klinisch leichte / symptomarme Fälle) kein Praxisbesuch, sondern nur ein telefonischer Kontakt empfohlen!
Dieser Empfehlung, einer vorrangig telefonischen Betreuung von Patienten mit klinisch leichten Symptomen eines Atemwegsinfektes, stand die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) vom Freitag, den 17.04.20 (!) entgegen, ab dem 20.04.20 keine AUBescheinigung bei ausschließlich telefonischem Kontakt (sogenannte Telefon-AU) für – bisher bis zu 14 Tagen – mehr zuzulassen. Damit wären alle bisherigen Maßnahmen konterkariert, Infektpatienten (mit leichten Symptomen) möglichst aus den Praxen herauszuhalten. Der Hausärzteverband Mecklenburg-Vorpommern hat parallel zur Arbeit an dieser Rundmail dazu am 19.04.20 eine Pressemitteilung herausgegeben und den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aufgefordert, diesen Beschluss des GBA zu beanstanden. Auch der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in MecklenburgVorpommern, Harry Glawe sowie die Staatskanzlei haben wir informiert.
Heute Nachmittag hat der GBA seine Entscheidung korrigiert und die bisherige Regelung zur telefonischen AU bis zum 04.05.20 verlängert! Da wir nun dennoch wieder mit mehr Patienten in unseren Praxen rechnen müssen, möchten wir an dieser Stelle einige Hinweise zur praktischen Umsetzung des Infektionsschutzes, insbesondere des Einsatzes von MNS und FFP2-Masken geben: • Für medizinisches Personal: o Tragen Sie selbst und Ihre Mitarbeiterinnen im Patientenkontakt immer einen MNS (zum Schutz der Patienten). o Tragen Sie selbst und Ihre Mitarbeiterinnen im Kontakt mit Patienten, die Symptome eines Atemwegsinfektes aufweisen, eine FFP2-Maske, Handschuhe und eine Schutzbrille (zu Ihrem Schutz). • Für Patienten: o Versuchen Sie, Risikogruppen möglichst zeitlich und / oder örtlich abzuschirmen.
o Übergeben Sie jedem Patienten mit Symptomen eines Atemwegsinfektes beim Betreten der Praxis einen MNS. Dazu sind auch die in den letzten 14 Tagen durch die KVMV verteilten Masken (Disposable 3PLY Medical Face Mask) geeignet. o Alle anderen Patienten sollten einen (ggf. selbst genähten) MNS tragen. Bei ausreichenden Ressourcen kann auch diesen ein Einmal-MNS angeboten werden. Bei unseren Hinweisen haben wir Empfehlungen des RKI und der DEGAM berücksichtigt. Wir möchten noch einmal auf die Dokumentation der hausärztlichen Betreuung von Infektpatienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hinweisen. Dazu hatten wir in der letzten Rundmail die beiden ICD U07.1 und U07.2 dargestellt. Aus dem beigefügten Infoblatt der KBV wird deutlich, dass auch bei fehlendem oder negativem Test die U07.2 („klinisch-epidemiologischer Fall“) verschlüsselt werden kann, wenn spezifische oder unspezifische Symptome auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen und es einen Kontakt zu einem bestätigten Fall gegeben hat oder es in einer Einrichtung, z. B. Pflege- oder Altenheim, zu einem vermehrten Auftreten von Covid-19-Erkrankungen gekommen ist. Die Falldefinition des RKI hängen wir dieser Mail ebenfalls an. Zusätzlich zu den obigen ICD ist die Angabe der eigentlichen Erkrankung, z. B. J06.9G (Infekt der oberen Atemwege) oder J12.8G (Pneumonie durch sonstige Viren) notwendig. Wichtig ist ebenfalls, bei der Dokumentation der hausärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung, für jeden Tag der Behandlung auch die Ziffer 88240 in der Abrechnung anzugeben, da alle Leistungen dann extrabudgetär vergütet werden! Weitere Informationen finden Sie unter www.kvmv.de Kasten „Coronavirus“ „HIER“ und auf unserer Homepage www.hausarzt-mv.de. Dieser Rundbrief darf und soll weiterverbreitet werden. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des Hausärzteverbandes Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner:
Stefan Zutz
Amtsgarten 19
18233 Neubukow
Tel. 038294 – 155 199
Fax: – 155 198
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Jetzt Mitglied werden: https://www.hausarzt-mv.de/index.php/mitgliedschaft/warummitglied-werden.
Protest gegen GBA-Entscheidung zur Telefon-AU war erfolgreich!
Laut GBA Beschluss vom 17.4. (Info KBV) konnte die AU nicht mehr für Atemwegsinfekte durch alleinigen Telefonkontakt ausgestellt werden. Dies wurde durch starke Proteste von Ärzten, Politikern, Gewerkschaften und anderen am 20.4. zurückgenommen. Aktuell gilt bis zum 4.5., dass bei Atemwegsinfekten nach telefonischen Kontakt eine AU für max. eine Woche ausgestellt werden kann. Neben der sehr kurzfristigen Änderung der bisherigen Praxis, wurde v.a. das erhöhte Risiko von Praxismitarbeitern und Patienten kritisiert.
Pressemitteilung des HÄV MV zur GBA-Entscheidung Telefon-AU am 17.4.
Die Hausärztinnen und Hausärzte in Mecklenburg-Vorpommern sehen Erfolge gegen die Corona-Pandemie durch GBA-Entscheidung gefährdet (Version pdf)
Am Freitag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) überraschend gegen die Stimmen der Ärzteschaft beschlossen, die seit dem 20.03.20 bestehende Möglichkeit einer Krankschreibung von Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege ohne schwere Symptome nach ausschließlich telefonischer Befragung und Beratung der Patienten ab Montag, den 20.04.20 zu beenden. Ab sofort müssen damit Patienten mit Symptomen eines Ateminfektes wieder in die Arztpraxen kommen, auch wenn sie nicht schwer krank sind.
Die Hausärztinnen und Hausärzte kritisieren diese Maßnahme und sehen damit die bisherigen Erfolge gegen die Ausbreitung der Corona-Infektion gefährdet. Sie kennen aufgrund ihrer langjährigen persönlichen Beziehung ihre Patienten und können daher auch bei allein telefonischem Kontakt die Schwere der Erkrankung einschätzen und ggf. eine Einbestellung in die Praxis oder einen Hausbesuch vereinbaren.
Der Hausärzteverband Mecklenburg-Vorpommern fordert die Rücknahme dieser Entscheidung, um die bisher erreichte Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus nicht zu gefährden. Insbesondere vor dem Hintergrund einer immer noch unzureichenden Versorgung der Hausarztpraxen mit persönlicher Schutzausrüstung müssten alle Maßnahmen aufrechterhalten werden, die dazu dienen, unnötige Kontakte zu verhindern.
Von den 649 Corona-Infizierten in Mecklenburg-Vorpommern (Stand 18.04.20) werden ca. 85% ambulant, also zumeist in Hausarztpraxen behandelt. Die Entscheidung des GBA gefährdet die Stabilität des ambulanten Schutzwalls.
Wir fordern den Bundesgesundheitsminister, den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf, ihren Einfluss auf die Entscheidungsträger geltend zu machen und die Möglichkeit einer Beanstandung der Entscheidung durch das BMG zu veranlassen!
Ansprechpartner: St. Zutz, 0173 – 157 0 216; Schwerin, 19.04.20.
Kosten für Schutzausrüstung einreichen!
Wie die KV MV mitteilt, werden Rechnungen über Kosten für
-
FFP2/3 Atemschutzmasken,
-
Mund-Nasen-Schutz (MNS),
-
Einmalschutzkittel,
-
Schutzbrillen,
-
Einmalhandschuhe,
-
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
8.4.2020 Foto: Tilo Schneider
6. Rundschreiben SARS-CoV2 - 6.4.>
Schutzmasken, BG Fall Praxispersonal, Leichenschau, neue EBM Ziffer 01432
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
auch heute möchten wir Sie über die Situation der SARS-CoV-2-Epidemie informieren (Version pdf). Einige Empfehlungen haben sich geändert bzw. wurden ergänzt und es gibt neue Informationen zur Kodierung und Abrechnung in der aktuellen Situation.
Die DEGAM-Leitlinie wurde zum 03.04.20 überarbeitet (siehe Anhang). Es wurden jetzt auch Hinweise zum klinischen Bild der Covid 19-Erkrankung gegeben. Außerdem äußert sich die Leitlinie zu Schutzmaßnahmen für medizinisches Personal in der Hausarztpraxis und empfiehlt, dass jeder Patient „mit auch nur geringsten Infektzeichen einen Mund-Nasen-Schutz (MNS)“ erhalten sollte. Bei Mangel an Schutzausrüstung wird als „pragmatische Alternative“ das Tragen eines Gesichtschutzschirms („face shield“) empfohlen. Nachdem wir als Reaktion auf unsere letzte Rundmail vereinzelte Kritik zur Nähanleitung für MNS erhalten haben, möchten wir noch einmal ganz klar betonen, dass wir selbstverständlich fordern, dass die Hausarztpraxen mit ausreichend Schutzausrüstung ausgestattet werden. Dennoch möchten wir hier auch die Empfehlungen für die derzeitige Situation weitergeben.
Inzwischen gibt es auch die ersten positiv Getesteten in Pflegeheimen. Damit betrifft die Infektion nun eine besonders gefährdete Risikogruppe. Zur Beurteilung einer stationären Behandlungspflicht kann der CRB-65-Score hilfreich sein. Dieser schätzt den Schweregrad einer Pneumonie und damit die Notwendigkeit einer stationären Einweisung anhand von Pneumonie-bedingter Verwirrtheit, Atemfrequenz, Blutdruck und Alter (siehe auch DEGAMLeitlinie). Zu berücksichtigen sind natürlich immer auch Begleiterkrankungen (u. a. Demenz) und die Ausstattung der Pflegenden und betreuenden Hausärzte mit Schutzausrüstung.
Viele Kollegen sorgen sich auch um ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihrem Personal. Dies ist durchaus verständlich und berechtigt. Die für Hausarztpraxen zuständige Berufsgenossenschaft, die BGW, hat auf ihrer Homepage erklärt, dass es sich bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 zunächst um einen Arbeitsunfall handelt und außerdem keine Haftung von (Hausarzt-) Praxen gesehen wird, wenn keine ausreichende Schutzausrüstung zur Verfügung stand (Link zur BGW) siehe Anhang). Es sollte lediglich ein Nachweis vorliegen, dass keine Lieferung von Schutzausrüstung möglich war. Das RKI hat eine Empfehlung zur Kontaktpersonennachverfolgung für medizinisches Personal, insbesondere auch bei Personalmangel, herausgegeben (Link zum RKI); siehe Anhang). Nach Rücksprache mit dem Landesgesundheitsamt liegt eine Expositionssituation nach Kategorie I a regelhaft nicht in einer Hausarztpraxis vor. Dies bedeutet, dass nach einem Kontakt mit einem bestätigten Covid-19-Fall maximal ein Expositionsrisiko der Kategorie I b vorliegt und das Personal bei Personalmangel und Symptomfreiheit(!) mit MNS während der gesamten Arbeitszeit unter Führung eines Symptomtagebuches für 14 Tage weiterarbeiten kann.
Eine weitere Empfehlung des RKI betrifft die Leichenschau bei Covid-19-Verstorbenen(Link zum RKI). Auch wenn das postmortale Infektionsrisiko aufgrund der fehlenden Aerosolexposition geringer ist, sollten bei der Leichenschau eines SARS-CoV-2-Verdachtsfall bzw. Covid-19-Verstorbenen dieselben Schutzmaßnahmen getroffen werden wie bei lebenden Patienten. Bei fehlender Schutzausrüstung kann die Leichenschau an einen anderen Arzt abgegeben werden. Dies muss aber persönlich (telefonisch) erfolgen und kann nicht an Leitstellen oder andere delegiert werden. Gleichzeitig sollte auch in der jetzigen Situation nicht jeder Verstorbene als Covid-19-Verdachtsfall betrachtet werden! In unserer Rundmail vom 22.03.20 hatten wir Sie darüber informiert, dass wir in einem Schreiben an das Sozialministerium die Auswirkungen der Regelungen für die Notfallbetreuung von Kindern auf die Personalsituation in Hausarztpraxen dargelegt haben. Inzwischen haben wir vom Ministerium die Antwort erhalten, dass eine Notfallbetreuung auch dann möglich ist, wenn nur ein Elternteil eine „systemrelevante“ Tätigkeit ausübt und die Familien keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können. Die letzte Entscheidung liegt allerdings weiterhin beim örtlich zuständigen Jugendamt.
In der Rundmail vom 29.03.20 hatten wir auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der SARSCoV-2-Infektion hingewiesen. Inzwischen hat die KBV mitgeteilt, dass es zwei wichtige Änderungen im ICD bzw. EBM gibt (Link zur KBV):
Im ICD wurden die Codes für SARS-CoV-2-Fälle präzisiert:
- U07.1! codiert einen labordiagnostisch nachgewiesenen Fall
- U07.2! codiert ab Quartal II/20 einen „klinisch-epidemiologischen Fall“ (nach Definition des RKI) ohne labordiagnostischen Nachweis
Der EBM wurde mit der Ziffer 01434 an die derzeitige Behandlungsrealität angepasst:
- mit der EBM-Ziffer 01434 (65 Punkte, 7,14 €) kann ab sofort die telefonische Beratung je 5 Minuten, bis zu 6-mal im Arztfall (pro Arzt im Quartal) abgerechnet werden
- die Abrechnung ist auch neben der 01435 (ausschließlicher telefonischer Kontakt) oder der Versichertenpauschale (späterer persönlicher Kontakt in der Praxis) möglich
- die Ziffer kann nur bei bekannten Patienten abgerechnet werden. „Bekannt“ bedeutet, der Patient muss seit Quartal IV / 18 mindestens einmal in der Praxis gewesen sein.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kvmv.de unter „HIER“ und auf unserer Homepage www.hausarzt-mv.de. Dieser Rundbrief darf und soll weiterverbreitet werden.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des Hausärzteverbandes Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner:
Stefan Zutz
Amtsgarten 19, 18233 Neubukow
Tel. 038294 – 155 199, Fax: – 155 198
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Jetzt Mitglied werden: https://www.hausarzt-mv.de/index.php/mitgliedschaft/warummitglied-
werden.
5. Rundschreiben SARS-CoV2 - 29.3.
Wen testen? Neue RKI Einteilung, wirtschaftliche Situation QII
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Das RKI hat die Kriterien zur Definition eines Verdachtsfalls> angepasst. „Risikogebiete“ spielen nunmehr keine Rolle. Ein Abstrich zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion wird nur bei Krankheitssymptomen und folgenden Konstellationen empfohlen. Quelle KBV Infos.
- Akute respiratorische Symptome und Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 14 Tagen
- Klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie im Zusammenhang mit einer Fallhäufung in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern
- Klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie ohne Hinweis auf eine andere Ursache
- Akute respiratorische Symptome
- bei Risikogruppen (Alter über 60, immunsupprimiert, onkologische Behandlung, etc.)
- bei Beschäftigten im Pflegebereich, in Arztpraxen oder Krankenhäusern
- bei ausreichender Testverfügbarkeit: akute respiratorische Symptome ohne Risikofaktoren – insbesondere hier sollte die Indikation im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen sehr streng gestellt werden.
Um weiterhin ausreichend Kapazitäten für die notwendigen Abstriche zur Verfügung zu stellen, wird das Netz der Abstrichzentren zunehmend dichter und nun auch um die ersten mobilen Abstrichzentren für immobile Patienten ergänzt (Liste im Anhang und laufend aktualisiert unter KV MV).
Die DEGAM hat eine S1-Handlungsempfehlung erarbeitet, in der die Empfehlungen des RKI auf die konkrete Situation für unsere hausärztlichen Praxen adaptiert werden. Weiterhin gibt es einen Flyer zur Information unserer Patienten. Beides finden Sie im Anhang.
Die Versorgung der Praxen mit Schutzausrüstung bleibt weiter eines der wichtigsten Themen. Inzwischen sollten über die Kreisstellen in allen hausärztlichen Praxen zumindest einige Atemschutzmasken eingetroffen sein. Sollte dies bei Ihnen ggf. noch nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer KV-Kreisstelle auf. Wenn Sie selbst für Ihre Praxen Schutzausrüstung gekauft haben, sammeln Sie bitte diese Rechnungen. Entsprechend den Verhandlungsergebnissen der KVMV werden die Krankenkassen diese Kosten erstatten. Sie werden demnächst von der KVMV über den Modus des Einreichens informiert.
Für den Mund-Nasen-Schutz haben unsere Kollegen aus Niedersachsen eine Nähanleitung erarbeitet, mit der aus Baumwollstoff ein waschbarer Mund-Nasen-Schutz (MNS) hergestellt werden kann, um zumindest einen wiederverwendbaren MNS zu haben.
Nachdem wir bereits auf den Podcast von Prof. Drosten hingewiesen haben, möchten wir Ihnen nun mitteilen, dass auch Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM, in einem Podcast zu hören ist, in dem vor allem auch die hausärztliche Perspektive und die Besonderheiten in der Hausarztpraxis eine wesentliche Rolle spielen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kvmv.de à Kasten „Coronavirus“ à „HIER“ und auf unserer Homepage www.hausarzt-mv.de.
Dieser Rundbrief darf und soll weiterverbreitet werden.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des Hausärzteverbandes Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpartner:
Amtsgarten 19, 18233 Neubukow
Tel. 038294 – 155 199, Fax: – 155 198
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Jetzt Mitglied werden: https://www.hausarzt-mv.de/index.php/mitgliedschaft/warum-mitglied-werden.
4. Rundschreiben SARS-CoV2 - 22.3.
Schutzausrüstung, Ibu /ACE Hemmer, Notbetreuung Kinder
4. Rundschreiben 22.3.(pdf)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
am Donnerstag fand in Schwerin auf Einladung der Ministerpräsidentin der Gesundheitsgipfel Mecklenburg-Vorpommern zur aktuellen Situation um die CoronaPandemie statt, zu dem auch der Hausärzteverband MV eingeladen war. Die Landesregierung hat zugesichert, dass Schutzausrüstung (Schutzbrillen, Masken, Mundschutz) beschafft sei und in der kommenden Woche daraus 30.000 Einmalhandschuhe, 4.000 blaue Laborhandschuhe und 500 Schutzanzüge über die KVMV verteilt werden sollen. Leider fehlen von der Bundesebene derzeitig die Lieferungen von den dringend notwendigen Schutzmasken. Die KVMV hat ihrerseits bereits 100.000 Masken und 250.000 Mund-NasenSchutze organisiert, die ebenfalls bald in den Praxen eintreffen sollen.
Darüber hinaus haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass die derzeitige Regelung zur Notfallbetreuung von Kindern, deren Eltern eine unverzichtbare Tätigkeit ausüben, die Funktionsfähigkeit hausärztlicher Praxen gefährdet und angeregt, dass bereits die unverzichtbare Tätigkeit eines Elternteils ausreichen sollte, um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Dasselbe Anliegen haben wir auch noch einmal in einem Brief an die Sozialministerin Drese adressiert. Auf dem Gesundheitsgipfel wurde weiterhin die Gründung von vier Fieberzentren (voraussichtlich in Rostock, Greifswald, Neubrandenburg, Schwerin) angekündigt. In Ueckermünde haben die Kollegen vor Ort bereits ein Fieberzentrum gegründet. Dadurch sollen infektiöse Patienten (Atemwegsinfekte, aber auch Corona-Verdachtsfälle und solche, die sich dafür halten) möglichst aus den Hausarztpraxen ferngehalten und somit die Versorgung der übrigen Patienten gewährleistet werden.
In den letzten Tagen haben die Meldungen zu Ibuprofen und ACE-Hemmern für Unsicherheit in den Praxen gesorgt. Zunächst wurde eine Nachricht von „Elisabeth-derMutter-von-Poldi“ über die sozialen Medien verbreitet, in denen behauptet wurde, Forschungsergebnisse der Universität Wien hätten gezeigt, dass Ibuprofen den Verlauf von Infektionen mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 verschlechtern könnte. Die Universität hatte dementiert, dann der Sprecher der WHO vor der Einnahme von Ibuprofen gewarnt, bevor die WHO dann ihrem Sprecher widersprach. Weiterhin gab es die Hypothese, dass eine verstärkte Expression des Enzyms ACE-2, die u. a. durch ACE-Hemmer und AT-II-Blocker hervorgerufen werden soll, ebenfalls die Infektion und den Krankheitsverlauf von Covid19 verschlechtern soll. U. a. hat nun das Arzneimittel-Telegramm klargestellt, dass es weder für einen negativen Einfluss von Ibuprofen noch von ACE-Hemmern bzw. AT-II-Blockern belastbare wissenschaftliche Beläge gibt. Patienten sollten also – vor allem in der derzeitigen Situation – nicht umgestellt bzw. vor Ibuprofen gewarnt werden!
Die Anzahl der mit dem Sars-CoV2-Virus positiv Getesteten nimmt auch in MecklenburgVorpommern weiter zu. Am 21.03.20 gab es 187 nachgewiesen Infizierte. Über die aktuellen Fallzahlen in den jeweiligen Landkreisen informiert u. a. auch die App NINA, die kostenlos im App Store bzw. bei GooglePlay runtergeladen werden kann.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für Ihren bisherigen Einsatz in der derzeitigen schweren Situation danken. Weiterhin möchten wir alle Kolleginnen und Kollegen bitten, alles dafür zu tun, damit Ihre Praxen weiterhin für die hausärztliche
Versorgung zur Verfügung stehen. Wir können in der momentanen Krise beweisen, dass wir gemeinsam in der Lage sind, auch in schwierigen Zeiten die ambulante Versorgung zu sichern! Sollte Ihr Praxispersonal nicht mehr zur Arbeit kommen können oder Sie unter Quarantäne gestellt werden, versuchen Sie bitte unbedingt trotzdem (z. B. durch Rufumleitung, VPNTunnel, Heimarbeitsplatz), weiter für Ihre Patienten ansprechbar zu sein. Viele Probleme, einschließlich einer AU bis zu 7 Tagen, lassen sich derzeit per Telefon lösen. Wir stellen fest, dass viele Patienten vor allem verunsichert sind und mit einer telefonischen Beratung durch ihre vertraute Hausärzt*in weitere Kontakte vermieden werden können. Bedenken Sie bitte auch, dass Praxisschließungen – gleich aus welchem Grund – bei der KVMV unter Angabe des Vertreters angezeigt werden müssen, damit die KVMV einen Überblick über die aktuelle Versorgungslage im Land hat! Weitere Informationen finden Sie unter www.kvmv.de à Kasten „Coronavirus“ à „HIER“ und auf unserer Homepage www.hausarzt-mv.de. Dieser Rundbrief darf und soll weiterverbreitet werden. Wer noch kein Mitglied im Hausärzteverband MV ist, kann dies hier ändern: https://www.hausarztmv.de/index.php/mitgliedschaft/warum-mitglied-werden.
Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen
Stefan Zutz Vorsitzender des Hausärzteverbandes Mecklenburg-Vorpommern Amtsgarten 19, 18233 Neubukow Tel. 038294 – 155 199, Fax: – 155 198 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Praxistipps und Erfahrungsberichte:
dies sind einzelne, persönliche Beiträge, die dazu dienen sollen, den Praxisbetrieb zu vereinfachen.
Der HÄV MV übernimmt keine Gewähr für Richtigung oder Vollständigkeit
9.6.20 Erfahrung einer Videosprechstunde Dr. Tilo Schneider
3.5.20 Praxisanleitung und Erfahrung einer Videosprechstunde Dr. Jörg Hinniger
Konsultationstätigkeit in PH und Hausbesuchen
- Aus der vorliegenden Liste der zugelassenen Videosprechstundenbetreiber der KV MV einen Anbieter herausgesucht
- Kurze Konsultation mit der EDV Abtlg der KV MV
- Registrierung und in heimischer Kulisse Probeläufe unternommen; Kosten mtl 49 €; aktuell bis Ende August ausgesetzt durch die meisten Betreiber
- Fazit: unkompliziert auch für Nicht-NERDS; einzige kleine Falle : mein Anbieter „Arztkonsultation“ ist inkompatibel mit dem Browser MS Edge – (Google chrome, firefox sind mgl)
- Tip : freien Browser "Opera“ verwenden
- Kontakt zu den Betreibern der Heime aufgenommen; Zusage zur Kooperation der Heimleitungen eingeholt (in meinem Falle 3 Betreiber)– und los gings
- Jedes Mobiltelefon (egal ob android oder ios) ist mgl; die Aufnahmen von Wunden etc sind sehr gut
- Variante A: heim hält mobiles Gerät mit Zugang zu einem WLAN vor
- Variante B: Näpa/Verah ist mit ihrem gerät vor Ort; bessere Variante, da objektivere Bewertung mgl und Wegfall der Unsicherheit des Pflegepersonales
Honorierung: siehe SafeNet bzw Internetzugang der KV MV
Video ersetzt nicht den direkten Kontakt. Manche älteren Patienten dachten, sie kämen ins Fernsehen !
27.3.20 Nähanleitung für einfachen Mund Nasen Schutz (MNS)
Nähanleitung für einfachen Mundschutz vom Hausärzteverband Niedersachsen (pdf)
Nähanleitung für Behelf-Mund-Nasen-Schutz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Übertragung von Coronaviren erfolgt vor allem durch Tröpfchen, jederzeit und überall. Mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (MNS) kann die Verteilung von Tröpfchen in der Umgebung und auf Kontaktpersonen verringert werden. Um uns selbst und andere in Zeiten von Lieferengpässen zu schützen, haben wir diese Nähanleitung für einen Behelf-Mund-Nasen-Schutz (BMNS) recherchiert und empfehlen, Ihre Patientinnen und Patienten in die Produktion einzubinden und Ihrer Praxis BMNS zur Verfügung zu stellen, damit insbesondere im Kontakt mit Risikopersonen folgende Reihenfolge der Verteilung erfolgt: 1. Praxis, 2. Pflegedienst, 3. Risikopatienten und 4. Allgemeine Bevölkerung. Für jeden Anwender sollten pro Tag zwei Masken eingeplant werden, die abends ausgekocht am nächsten Tag wiederverwendbar sind. Laut einem namenhaften Infektiologen sind diese nahezu ebenso wirkungsvoll wie ein „regulärer“ MNS. Achtung: Herstellung und Gebrauch erfolgt auf eigene Gefahr! Der Behelf-Mund-Nasenschutz ist weder geprüft noch zertifiziert und stellt lediglich ein Hilfsmittel dar.
I. Waschbarer Behelf-Mund-Nasen-Schutz
Benötigtes Material: Atmungsdurchlässiger Baumwollstoff (z.B. Geschirrtuch, Bettlaken, T-Shirt ohne Elasthan etc.) und dünner, biegsamer Draht (z.B. Bastel-, Garten-, Klemmdraht von Gefrierbeuteln)
Prüfung der Durchlässigkeit der Atmung: Tuch/ Stoff doppelt legen, dicht um Mund und Nase schließen und wenn Ein- und Ausatmen ohne größeren Atemwiderstand möglich ist, eignet sich das Material.
Herstellung:
1. 20 x 20 cm großes Stofftuch anzeichnen und ausschneiden, eine Seite umnähen, gegenüberliegende Seite zusammen mit Draht umnähen.
2. Textilstück (Muster aus Pappe) falten und Falten auffallen lassen: Stoffstück mit der Außenseite auflegen, in 4 gleiche Teile nach innen falten (Buchfaltung), Falten öffnen, jeweils an die äußere Falte legen und bügeln, auffalten, äußere Falte nach innen legen und bügeln
3. Gefaltetes Textilstück mit Stecknadeln fixieren
4. Zwei Streifen Schrägband aus Baumwollstoff, 90 cm lang, 2 cm breit, beide Streifen halbieren, Textilstück einschieben und festnähen
II. Einmal Behelf-Mund-Nasen-Schutz
Benötigtes Material: 30 x 30 cm atmungsdurchlässiger Baumwollstoff (z.B. Geschirrtuch, Bettlaken etc.) oder auch Einwegmaterial (festes Putztuch o.ä.) und zwei Haushaltsgummis, Büro-Tacker
Prüfung der Durchlässigkeit der Atmung, siehe I.
Herstellung:
1. Textilstück als Ziehharmonika falten, abwechselnd Berg- und Talfalte
2. Einmal auffalten, Gummi an umgelegte Enden legen und je 2 Mal mit dem Tacker befestigen
HAUSÄRZTEVERBAND NIEDERSACHSEN – WIR TUN WAS!
22.3.20 Umstrukturierung Praxis Ch.Klein / S. Krieger / J. Berger, Rostock
Praxisorganisation zu Corona-Zeiten in einer Gemeinschaftspraxis im Rostocker Nordwesten
-
Arbeit in festen Teams mit wochenweisem (besser noch zweiwöchentlichem) Wechsel. Dabei sollten die Teams möglichst keinen Kontakt zueinander haben. Erkrankt eine Person eines Teams oder wird positiv getestet, kann das ganze Team ausgewechselt werden.
-
Keine Routine-Untersuchungen mehr in der Praxis:
- u.a. keine DMPs, keine Check-ups, keine aufschiebbaren Laborkontrollen, keine GBAs, keine
Vit.-B12-Spritzen
- bei Terminabsage Liste schreiben, um bei Besserung der Situation erneute
Terminvergabe zu ermöglichen
- wenn 24-h-RR, dann Pat. möglichst am Morgen und gleich in die Technikkabine setzen, um
möglichst wenig Kontakt zu anderen Patienten zu haben
- bei OP-Vorbereitungen soll Pat. erst beim Operateur fragen, ob OP wirklich stattfindet –
wenn ja, dann erfolgt auch noch die OP-Vorbereitung
Sprechstundenablauf
-
07:30 – 08:30 Uhr: nicht aufschiebbare Laborkontrollen (Quick-Pat., notwendige Kontrollen) sowie Pneumokokken-Impfungen für Risikopersonen
- Pneumokokken nur noch für Pat > 70 oder Risikoerkrankungen wie
Atemwegserkrankungen (COPD, Asthma) oder Immundefizienz -
08:30 – 10:30 Uhr: Sprechstunde für Nicht-infektiöse Patienten
- falls Infektpatient kommt, dann entweder später wieder kommen, wenn vertretbar
- falls Pat. schwer krank oder immobil, dann in Infektwartezimmer (ein
umfunktioniertes mit Stühlen bestücktes Arztzimmer)
- derzeit Sprechzimmer 4 = Infektwartezimmer afebril,
Sprechzimmer 5 = Infektwartezimmer febril
- möglichst alle immunsupprimierten Patienten abarbeiten, bevor mit
Infektpatienten begonnen -
ab 10:30 Uhr und Nachmittags: Infektsprechstunde
-
bei derzeit deutlich erhöhtem Telefonaufkommen hat es sich sinnvoll erwiesen, dass eine Schwester (oder 1 Ärztin) durchgängig Telefondienst mit Headset macht, Rezepte vorbereitet etc., die zweite Schwester nimmt Pat auf, macht Technik, anfallende Blutentnahmen und Impfungen
Räumliche Veränderungen
-
Im Wartezimmer jeden 2. Stuhl entfernen und für Infektwartezimmer nutzen, Pat. möglichst verteilen
-
Flyer am Eingang, dass Pat. mit hochgradigen V.a. Corona nicht in die Praxis kommen soll, sondern erst anrufen soll
-
Patientenstuhl im Sprechzimmer weiter als sonst vom Schreibtisch abrücken
-
Desinfektionsmittelspender im Windfang
-
Abstrichsammelbox im Windfang
-
Zettel zur Niesetikette und bitte um Abstand auf Tresen stellen
Schutzausrüstung
-
Arbeit grundsätzlich mit Mund-Nasen-Schutz
-
Arbeiten mit Handschuhen kann helfen, sich weniger ins Gesicht zu fassen, aber:
- Handschuhe allein schützen nicht vor Viren
- nach wenigen Malen Händedesinfektion werden Handschuhe porös und reißen
- Handschuhe werden derzeit knapp -
gründliche Händedesinfektion nach jedem Pat.-Kontakt, auch nach der Untersuchung
-
Pat.-nahe Gegenstände (Stethoskop, Otoskop etc. sowie Türklinken und Liegen regelmäßig mit Microbact-Tüchern abwischen)
-
Häufiger als sonst Oberflächen, Wartezimmerstühle, Tastaturen etc. abwischen
Vorgehen bei Corona-Verdacht:
-
bei möglichem Corona-Verdacht telefonisch klären, ob klinische Untersuchung mgl. oder ob Abstrich reicht (Selbstabstrich oder Abstrichzentrum siehe dort)
-
falls Pat doch schon in Praxis und hochgradiger COVID-Verdacht:
- Pat in gesondertes Sprechzimmer setzen + Info an Arzt
- idealerweise setzt Pat. einfachen Mund-Nasen-Schutz auf (aber leider Mangel) -
falls Untersuchung von Corona-Pat:
- gut belüftetes Zimmer
- FFP3-Maske (muss dicht sitzen!)
- bei Maskenmangel existieren RKI-Empfehlungen zur Mehrfachverwendung unter
bestimmten Umständen und Berücksichtigung spezieller Vorgänge zur Anlage und
Abnahme der Masken
- Schutzbrille
- Kittel
Abstriche auf Corona und / oder Grippe
-
idealerweise Selbstabstrich durch den Patienten außerhalb der Praxis!
-
Auch beim Grippeabstrich bin ich inzwischen zum Selbstabstrich über gegangen, da mit zunehmender Zeit Grippe seltener und Corona häufiger wird und die Möglichkeit bestünde, im Falle eines negativen Grippeabstriches bei entsprechender Indikation (z.B. Viruspneumonie) SARS-CoV2 nachzumelden (geht beides mit einem einzigen Abstrichtupfer)
- Szenario 1: Pat ruft an, Indikation für Abstrich durch Arzt gestellt, keine Untersuchung nötig
- Abstrichtüte vorbereiten:
- mit Laborbarcode beklebtes Röhrchen
- ausgedruckter, ausgefüllter (Influenza, SARS-CoV2) und mit Laborbarcode
beklebter Laborauftragsbogen
- bebilderte Anleitung für Patienten
- verpackt in Cito-Tüte (will Labor so und ist undurchsichtig, besser für
Datenschutz)
- Pat holt vorbereitete Abstrichtüte ab (Übergabe idealerweise direkt im Windfang
mit Abstand und Mundschutz)
- Pat. streicht sich im eigenen PKW oder vor Spiegel zu Hause ab
- Pat. wirft Abstrichtüte (wie oben nur ohne Anleitung) in die Box
- MFA transferiert Tüte aus Box in Laborsammeltüte
- danach Handschuhwechsel und gründliche Händedesinfektion
- Szenario 2: Pat. in Praxis, Arzt stellt nach Untersuchung und Anamnese die
Abstrichindikation:
- Arzt erklärt Pat den Selbstabstrich kurz, übergibt bebilderte Abstrichanleitung
- Pat. wartet draußen oder im Windfang auf vorbereitete Tüte
- Tüte wie oben vorbereiten und dem Pat rausgeben
Telefon-AU
-
Wenn Atemwegsinfekt (nicht bei Rücken, Magen-Darm o.ä) und kein Coronaverdacht, ist das Ausstellen einer AU für max 7 d auch per Telefon gestattet – dafür gerne Makro „1_Tel-AU“ nutzen und die dortigen Punkte abfragen
- bei relevanten Vorerkrankungen (siehe Liste im Makro) Rückruf durch Arzt vereinbaren
- bei Warnzeichen (siehe Liste im Makro, z.B. Atemnot, Fieber > 7d….) soll Pat in
Infektsprechstunde kommen
- wenn blander Verlauf, keine rel. Vorerkrankungen und keine Warnzeichen: AU max 7d mit
ICD J06.9
- AU kann abgeholt werden oder zugeschickt werden (EBM für Briefmarke eingeben) -
Wenn Pat im Quartal schon mal da war, gibt es die AU ohne zusätzliche EBM-Ziffer (bis auf Briefmarke)
-
Wenn Pat in Kartei aber im Quartal noch nicht da gewesen: EBM 01435 + AU zuschicken
-
Wenn Pat noch nie in der Praxis: Daten händisch einpflegen + EBM 01435 + Briefmarkenziffer
-
Wird eine darüber hinausgehende AU benötigt, muss der Pat sich in der Folge vorstellen.
Telefonsprechstunde
-
Ziel ist, direkte Patientenkontakte so weit wie möglich zu reduzieren und auf das Notwendigste zu beschränken.
-
Viele Pat. wünschen nur eine Beratung.
-
Telefonliste erstellen mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname des Pat (bei Doppelgängern auch Geb.-Datum)
- Rückrufnummer
- Grund des Anrufs
- bitte schon mal Farbmarkierung nach Dringlichkeit: rot – dringend, gelb – mittel, keine
Markierung – hat Zeit! -
Wenn Zeit ist, ruft der Arzt zurück (mittags oder abends, je nach Dringlichkeit und Arbeitsaufkommen)
-
Haben Pat. Fragen zu Blutdruck oder Zuckereinstellungen, sollen sie bitte ihre gemessenen Werte auf ein Blatt Papier schreiben – dieses mit Name, Vorname, Geb-Datum und Rückrufnummer versehen – und das Blatt in den Praxisbriefkasten werfen. Bei Gelegenheit ruft der Arzt zurück und kann anhand der Werte eine Med.-Änderung per Telefon vornehmen (bestehendes Med. erhöhen oder Rp schreiben und dieses in Apotheke geben)
Blutentnahmen
-
In der letzten Woche haben wir es zum Zweck der Kontaktminimierung so gemacht, dass ich die Blutentnahmen der Patienten, die ich untersucht habe, direkt selbst durchgeführt habe. Je nach Arbeitsaufkommen entscheiden. Möglich wäre auch, den Pat. im Zimmer sitzen zu lassen und die MFA nimmt das Blut im Zimmer ab, damit der Infektpat. Nicht noch einmal ins Wartezimmer und in die Blutkabine muss.
17.3.20 Kriterien vom RKI zur Entlassung aus KH bzw. häuslicher Quarantäne
COVID-19: Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. aus der häuslichen Isolierung (link)
In Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Infektionsschutz der AOLG
I. Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus (nach schwerem Krankheitsverlauf)
a. In die häusliche Isolierung
- Klinische Besserung, die basierend auf ärztlicher Einzelfallbeurteilung eine ambulante Weiterbetreuung erlaubt
- Voraussetzungen bzgl. Umfeld erfüllt (siehe www.rki.de/covid-19-ambulant)
b. Vollständige Entlassung ohne weitere Auflagen
- Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung
- 2 negative SARS-CoV-2-PCR-Untersuchungen im Abstand von 24 Stunden gewonnen aus oro-/nasopharyngealen Abstrichen
II. Kriterien zur Entlassung aus der häuslichen Isolierung
a. Ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt
(leichter Krankheitsverlauf)
- Frühestens 14 Tage nach Symptombeginn
- Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung (nach Rücksprache mit ärztlicher Betreuung)
b. Nach vorangehendem Krankenhausaufenthalt
(aufgrund eines schweren Krankheitsverlaufs)
- Frühestens 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus
- Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung (nach Rücksprache mit ärztlicher Betreuung)
Im Einzelfall kann in enger Absprache von Klinik, Labor und Gesundheitsamt von diesen Kriterien abgewichen werden, insbesondere bei Beteiligung von Personen, die den Risikogruppen zugerechnet werden (z.B. Immunsupprimierte, ältere Menschen, chronisch Erkrankte).
14.3.20 Praxisorganisation A.Dagge / M. Ganssauge Lübstorf
14.3.20 Erfahrung Videosprechstunde, Praxis Lépère, Rostock
Erfahrungsbericht eines kritischen Nutzers
Liebe Kolleg*innen,
Im Rahmen der allgemeinen Corona-bedingten Verunsicherung bei Patienten, aber auch unter uns Medizinern, haben wir uns kurzfristig Anfang der Woche entschieden die Möglichkeit der Videosprechstunde auszuprobieren. Eine Blanko-Krankschreibung - ohne weiteren Kontakt halten - wir – wie auch schon viele Kollegen in dieser Woche in den verschiedenen Foren platziert haben – für keine gute Lösung (während ich eigenverantwortliche Karenztage wie in England oder Schweden praktiziert absolut für sinnvoll erachte!).
Daher also der Entschluss zur Videosprechstunde:
Größte Hürde zu Beginn war, aus der Unmenge an Informationen herauszufinden, ob es nun einer Voranmeldung bei der KV bedarf oder nicht. Dies stand war, wie ich inzwischen weiß, in der Beilage zum Rundschreiben – aber da das Thema für mich zu diesem Zeitpunkt nicht interessant war, landete diese Information im Rundordner. Die Informationssuche im KV-Safenet-Portal ist leider nach wie vor extrem unkomfortabel und ermüdend, da hier eine effektive Suchfunktion nach wie vor fehlt.
So blieb nur der Anruf bei den wie immer sehr hilfsbereiten Mitarbeitern der KV – Kurz: es braucht keine Extra-Meldung bei der KVMV, sondern lediglich eine Anmeldung bei einem der offiziellen zertifizierten Video-Sprechstunden-Dienstleister. In unserem Fall: ElVi (=Clickdoc=CGM). Diese verläuft unspektakulär einfach. Nach Erhalt der Zugangsdaten wird sich über einen Internetbrowser angemeldet (bei diesem Anbieter funktioniert wohl nur Chrome oder Safari), Zugangscode für den entpsrechenden Patienten (Vor-/Nachname, Handynummer) generieren und direkt über die Plattform verschicken. Patient erhält SMS mit einem Internetlink und wenn er diesen aktiviert, erhalte ich eine Meldung im Browserfenster und die Sitzung kann durch mich aktiviert werden.
Ließe oder lässt sich bestimmt auch noch komfortabler über die Praxissoftware einbetten (ohne dass die Handynummer per Copy/Paste übertragen werden muss), aber im Rahmen einer kurzfristigen Lösung zum Ausprobieren akzeptabel.
Nach Bekanntwerden der ersten Verdachtsfälle in Rostock, sowie der offiziellen Empfehlung der „Krankschreibung per Telefon“ hatten wir innert 2 Tagen 15 Videokontakte bzgl. Atemwegsinfekte inkl. 7 Corona-Kontaktfälle.
Die Kommunikation per Bild ist überraschender Weise doch deutlich „persönlicher“ als am Telefon und es lässt sich so ein deutlich differenzierterer Eindruck gewinnen. Sofern die Internetverbindung (die Patienten nutzten alle ihr Mobiltelefon) ausreichend, waren Bild und Ton zufriedenstellend. Heute nutzten wir diese Möglichkeit auch, um z.B. Auswertungen von Befunde, DMP-Resultaten oder 24h-RR Ergebnisse zu besprechen, um vermeidbare Praxiskontakte für Risikopatienten zu begrenzen, was auf Patientenseite als sehr positiv empfunden wurde. Auch die Anwendung bei unsere älteren Patient funktionierte meist gut (diese wurde allerdings vorweg von unserer MFA über das technische Procedere informiert).
Fazit - Positiv:
- Deutlich positivere Einstellung meinerseits als zuvor zu diesem Thema.
- Insbesondere für die aktuelle Situation auch für uns als Praxis entlastend.
- Positive Resonanz bei den Patienten.
- Meinerseits besseres Gefühl bei Ausstellung der „blanko-AU“, da man noch einmal ein persönliches Bild machen kann
- Den ein oder anderen krampfhaft organisierten APK kann man so guten Gewissens in die Schreibtischzeit legen.
Negativ:
- Zeitaufwand etwas höher als bei einem Telefonat (ca. 2 min Vorbereitung).
- Anwenderfreundlichkeit ausbaufähig.
- Extrakosten, da nach Corona sicher die Gebührenpflicht wieder eingeführt wird. Und es bleibt gefühlt Extraarbeit, die ich auch gerne extra vergütet hätte.
PS: In diesem Zusammenhang haben wir auch mehrere Corona-Abstriche nach den modifizierten DEGAM-Richtlinien durchgeführt – Information/Anleitung er Videosprechstunde und Eigenabstrich im PKW der Praxistiefgarage bzw. in der Haustürvariante. Aus meiner Sicht im Bedarfsfall eine gute Variante, um dem Mangel an Schutzausrüstung entgegenzuwirken und die Abstrichzentren zu entlasten.